Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Bitaguras

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Bitaguras (Auftragnehmer) und seinen Kunden (Auftraggeber) im Bereich der individuellen Softwareentwicklung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer entwickelt für den Auftraggeber individuelle Softwarelösungen nach dessen Vorgaben. Die Software wird in unkompilierter Form geliefert und auf den Systemen des Auftraggebers bereitgestellt. Änderungen am Code nach der Lieferung erfolgen auf Risiko des Auftraggebers.

3. Lieferung & Abnahme

4. Nutzungsrechte

5. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die nach der Lieferung der Software durch Änderungen, Eingriffe oder Manipulationen des Auftraggebers oder Dritter entstehen.
  3. Die Haftung des Auftragnehmers ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Wert des jeweiligen Auftrags beschränkt.
  4. Für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste, Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.
  5. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Software in unkompilierter Form geliefert wird und daher technisch veränderbar ist. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Verantwortung für Änderungen nach der Lieferung.

6. Zahlungsbedingungen

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, 50 % des vereinbarten Auftragswertes im Voraus nach Vertragsabschluss zu zahlen.
  2. Die restlichen 50 % sind vor der finalen Übergabe der Software fällig. Die Übergabe erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
  3. Tritt der Auftraggeber vorzeitig vom Vertrag zurück, so verbleibt die geleistete Anzahlung beim Auftragnehmer als Aufwandsentschädigung. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht nicht.
  4. Erfolgt der Rücktritt aus einem Verschulden des Auftragnehmers (z. B. Nichterfüllung ohne rechtfertigenden Grund), wird die Anzahlung vollständig erstattet.
  5. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Lieferung zurückzuhalten und ggf. vom Vertrag zurückzutreten.

7. Vertragslaufzeit & Kündigung

8. Schlussbestimmungen






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